Im Zusammenhang der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte legt das Betriebsrätemodernisierungsgesetzes fest, dass der Betriebsrat künftig ohne weiteres einen Sachverständigen hinzuziehen darf.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von K.I. erstellt werden.
Dasselbe gilt auch bei der Feststellung von Richtlinie über die personelle Auswahl. Plant der Arbeitgeber im Betrieb K.I. einzusetzen, muss er den Betriebsrat frühzeitig darüber informieren und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.