Ratgeber Energie und Krise
Energiekrise, Inflation und Engpässe in den Lieferketten, diese Krisen stehen aktuell im Zentrum der Diskussionen und bringen viele neue Herausforderungen und Änderungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter mit sich.
Die Situation in den Unternehmen und im Privaten ist angespannt. Arbeitnehmer stehen vor großen Unsicherheiten und fürchten eventuell einen Personalabbau oder erneute Anordnung von Kurzarbeit. Unternehmen hingegen ringen mit Sparmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben. Mit den Krisen kommen häufige Einschränkungen und Änderungen auf die Arbeitswelt zu.
Für einen erfolgreichen Umgang mit diesen sind ein hinreichendes aktuelles Wissen, Kenntnis der möglichen Maßnahmen des Staates und rechtliche Änderungen sowie deren Folgen und nicht zuletzt gute Nerven erforderlich.
Brauchst Du arbeitsrechtliche Hilfe im Umgang mit der (Energie-)Krise?
Wir vermitteln Dir einen Experten, der Dich bei den Herausforderungen unterstützt und berät.
FAQ
Das Thema der Energiekrise und Inflation wirft viele Fragen auf und ist durch massenhafte Berichterstattung oft undurchsichtig. Vielleicht können wir Dir hier schon einige Deiner Fragen beantworten:
Aktueller Stand in der Energiekrise: Notfallplan Gas - was ist das eigentlich?
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. „Alarmstufe“. Dieser Notfallplan besteht aus drei Stufen, der Frühwarnstufe, der Alarmstufe und der Notfallstufe. Die Frühwarnstufe wurde bereits am 30. März 2022 ausgerufen. In dieser Stufe gibt es keine Eingriffe des Staates in den Gasmarkt. Die Alarmstufe wird bei einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage in Kraft gesetzt. Auch in dieser Stufe greift der Staat noch nicht in den Markt ein.
Die dritte Stufe (Notfallstufe) wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage an Gas besteht oder die Gasversorgung gestört ist. In dieser Stufe werden „nicht-marktbasierte Maßnahmen“ ergriffen, um die Gasversorgung sicherzustellen. In Deutschland wird in diesem Fall die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“. Sie kann dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern regeln, wie das Gas verteilt wird.
Zu dem Ausruf der Notfallstufe kam es bisher nicht.
Welche Maßnahmen hat der Staat zur Entlastung beschlossen? Preisbremsen, Inflationsausgleichsprämie & Co.
Die Gas- und Strompreise sind stark gestiegen. Der Staat will mit einer günstigeren Basisversorgung die Bürger*Innen entlasten. Dafür sollen Preisbremsen, die Strompreisbremse und Gaspreisbremse, sorgen. Weiterhin soll als Soforthilfe der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden übernehmen.
- Abschlagszahlung Dezember: Für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr), die Gas oder Fernwärme nutzen, soll der Staat die Abschlagszahlung für Dezember übernehmen. Die Höhe der Entlastung orientiert sich nicht am tatsächlichen Verbrauch, sondern an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.
- Gaspreisbremse: für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 (für die Monate Januar und Februar soll dies rückwirkend gelten) bis April 2024 auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, zahlt den Marktpreis.
- Strompreisbremse: Ab Januar 2023 soll der Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das gilt nur für den Basisverbrauch, von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Nur wer mehr verbraucht, müsste mehr zahlen. Für Industriekunden liegt der Deckel abweichend bei 13 Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Inflationsausgleichsprämie: Arbeitnehmer*Innen sollen bis Ende 2024 vom Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro bekommen können. Die Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig, sodass er grundsätzlich selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt.
Was bedeutet Inflation?
Der Begriff der Inflation beschreibt den Anstieg des Preisniveaus, womit eine Geldentwertung einhergeht. Das heißt die Kaufkraft des Geldes sinkt.
Was gibt die Inflationsrate an?
Die Inflationsrate zeigt, in welchem Umfang die Preise für Waren und Dienstleistungen in einem festgelegten Zeitraum gestiegen sind. Sie wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt berechnet. Dafür wird der Verbraucherpreisindex genutzt. Dieser misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Dieser Verbraucherpreisindex wird im Vergleich zum Vorjahr gesetzt und die Veränderung als Inflationsrate bezeichnet.
Was sind Gründe für eine Inflation?
Allgemein kann man die nachfragebedingte und angebotsbedingte Inflation unterscheiden.
Erstere entsteht, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt und Unternehmen daher entsprechend höhere Preise für die angebotenen Güter verlangen können. Gründe für diese Inflationsart sind zum Beispiel Exportzuwächse, Steigerung von staatlichen Investitionen oder erhöhter Konsum von privaten Haushalten.
Bei der angebotsbedingten Inflation wird das allgemeine Preisniveau durch gestiegene Kosten der Unternehmen oder durch steigende Unternehmensgewinne nach oben gedrückt. Gründe können zum Beispiel höhere Löhne oder steigende Preise für Rohstoffe und Energie sein
Wieso ist die Inflationsrate aktuell so hoch?
Derzeit sind die meisten Preissteigerungen auf die hohen Energiepreise zurückzuführen. Durch Störungen in den Lieferketten wegen Corona und durch den Krieg gegen die Ukraine ist ein knappes Angebot von Gas, Öl und Co. entstanden.
Durch die erhöhten Energiepreise steigen die Produktionskosten für viele Güter, was sich auf den Verkaufspreis auswirkt. Auch zuvor kam es schon zu Preissteigerungen durch Lieferengpässe in der Pandemie und gleichzeitiger hoher Nachfrage.

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