Wahlanfechtung der Betriebsratswahl

Gab es schwere Fehler bei der Betriebsratswahl in Deinem Betrieb?

Wir bieten Dir den Full-Service in Bezug auf die Prüfung bis hin zur Anfechtung der Betriebsratswahl. Dieser umfasst insbesondere…

   Umfassende Prüfung der Betriebsratswahl in Deinem Unternehmen
   Beratung in Bezug auf die möglichen Optionen
   Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung
   Durchsetzung der Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht

Unsere Experten prüfen, ob die Betriebsratswahl rechtmäßig war und fechten sie notfalls an!

Du hast ein ungutes Gefühl, wenn Du an die Betriebsratswahl denkst? Es gab diverse Ungereimtheiten und auch der Flurfunk lässt die Vermutung aufkommen, dass die Wahl nicht rechtmäßig abgehalten wurde? Unsere Experten für Mitbestimmungsrecht beraten wahlberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie im Betrieb vertretene Gewerkschaften – jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!

Gibt es konkrete, nachweisbare Anhaltspunkte für schwere Fehler im Rahmen der Betriebsratswahl und Du bist betroffen? Jetzt Unterstützung sichern!

Wir helfen Dir schnell weiter, denn jetzt kommt es auf jeden Tag an, um etwaige Verstöße geltend zu machen und die Betriebsratswahl erfolgreich anzufechten. Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

SO FUNKTIONIERT ES:  

Aktuelle Situation im Betrieb sowie Einzelheiten zur Betriebsratswahl schildern

Wie lief die Betriebsratswahl ab? Gab es Ungereimtheiten? Gegen welche wesentlichen Vorschriften wurde womöglich verstoßen? Wie lautet das Wahlergebnis?

Den passenden Anwalt kostenlos finden 

Wir durchsuchen unser Netzwerk nach dem optimalen Anwalt für Deine Situation und stellen den Kontakt her.

Betriebsratswahl prüfen lassen und notfalls die Anfechtung der Betriebsratswahl durchsetzen 

Wir unterstützen Dich während der gesamten Prüfung der Betriebsratswahl sowie der Durchsetzung der Anfechtung der Wahl und helfen bei der einfachen Abwicklung im Rahmen unseres Arbeitsweltportals. Du hast jederzeit den Stand der Bearbeitung im Blick und kannst direkt Kontakt mit Deinem Anwalt aufnehmen.  

FAQ

Hast Du Fragen zur Anfechtung der Betriebsratswahl, die wir Dir jetzt schon beantworten können?

 

Ei­ne Be­triebs­rats­wahl kann gemäß § 19 Absatz 1 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz an­ge­foch­ten wer­den, wenn ge­gen we­sent­li­che Vor­schrif­ten über das Wahl­recht, die Wähl­bar­keit oder das Wahl­ver­fah­ren ver­s­toßen wor­den ist. Daneben muss der Rechts­ver­s­toß nicht be­rich­tigt wor­den sein (evtl. war eine Berichtigung auch unmöglich). Zudem muss durch den Rechts­ver­s­toß das Wahl­er­geb­nis geändert oder be­ein­flusst worden sein.

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 Be­triebsverfassungsgesetz sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber zur Wahl­an­fech­tung be­rech­tigt.

Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 Be­triebsverfassungsgesetz ist ei­ne Wahl­an­fech­tung nur in­ner­halb ei­ner Frist von zwei Wo­chen zulässig. Die Frist be­ginnt am Ta­ge der Be­kannt­ga­be des Wahl­er­geb­nis­ses.

Jetzt unter 0211/96294060 Rat einholen – Wir helfen Dir gerne weiter!

Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und sorgen für Gerechtigkeit!

Noch unsicher, was Du nun unternehmen kannst?

Bist Du Dir nicht ganz sicher, ob die Betriebsratswahl rechtmäßig war? Du hast ein ungutes Bauchgefühl und möchtest einen ehrlichen Rat?

Wir analysieren die Betriebsratswahl auf mögliche schwerwiegende Fehler, die eine Wahlanfechtung möglich machen und besprechen die nächsten Schritte gemeinsam mit Dir.