Konfliktlösung für Betriebsparteien

Einigungsstellenverfahren auf Augenhöhe.

CampusArbeitswelt ist die zentrale Plattform für Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber bei allen Sachverhalten rund um die Einigungsstelle.

Vorsitzende gemeinsam finden

Ihr sucht als Betriebsparteien gemeinsam den richtigen Experten als Einigungsstellenvorsitzenden zur Lösung Eures Konflikts?

Wir empfehlen Euch eine Auswahl von erfahrenen und für Eure Themen qualifizierten Einigungsstellenvorsitzenden, die wir dann in der von Euch gewählten Reihenfolge terminlich anfragen. Anschließend vernetzen wir Euch mit dem passenden Einigungsstellenvorsitzenden aus unserem Qualitäts-Netzwerk – schnell, kostenlos und datensicher!

Noch keine Einigkeit zwischen Betriebsparteien

Ihr seid Euch als Betriebsparteien noch nicht einig, ob und wie eine Einigungsstelle durchgeführt werden soll?  Wir unterstützen beide Betriebsparteien auf Euren Wunsch hin: Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien loten wir bei Deinem Betriebspartner aus, ob eine Bereitschaft besteht, dass beide Betriebsparteien mit unserer Unterstützung gemeinsam einen passenden Einigungsstellenvorsitzenden finden.

Wie finden wir gemeinsam den passenden Vorsitzenden?

Du bist Arbeitgeber und/oder Betriebsrat, Ihr habt die Anrufung der Einigungsstelle gemeinsam beschlossen und sucht in gegenseitigem Einverständnis nach einem passenden Einigungsstellenvorsitzenden?

In drei Schritten zum Ziel – So helfen wir Euch mit Navigation und Weitsicht weiter:

Anfrage

Ihr stoßt gemeinsam mit dem Arbeitgeber/Betriebsrat oder mit dessen Zustimmung den Suchprozess an. Nutzt dafür unser Anfrage-Formular und schildert Eure Situation sowie Rahmenbedingungen – einfach und unkompliziert.

Recherche

Wir ermitteln Euren individuellen Bedarf: Anforderungen, Kriterien und offene Punkte werden bei jeder Betriebspartei einzeln abgefragt und ausgewertet. Auf Basis Eurer Informationen finden wir den geeigneten Vorsitzenden in unserem Qualitäts-Netzwerk.

Service

Ihr habt den passenden Vorsitzenden gefunden und seid bereit für den Start der Einigungsstelle? Unser voll digitalisiertes Einigungsstellen-Portal steht für alle weiteren Schritte bereit – von der Terminkoordinierung bis zur Dokumentenablage.

Sprich uns gerne an!

Sind sich beide Betriebsparteien einig, dass wir für beide Parteien Vorschläge zur Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden unterbreiten und deren Verfügbarkeiten kostenlos prüfen sollen? Oder möchtest Du uns einbinden, indem wir mit Deinem Betriebspartner klären, ob (1) eine Bereitschaft zur Einberufung der Einigungsstelle, (2) Einvernehmen zum Regelungsgegenstand und Zeitpunkt besteht und (3) Dein Betriebspartner mit dem Prozess einverstanden ist, dass wir für beide Betriebsparteien entsprechende Vorschläge unterbreiten? Dann sprich uns an!

Streit über die Einigungsstelle? 

Du bist Arbeitgeber oder Betriebsrat, stehst mit der anderen Betriebspartei in einem Konflikt über einen oder mehrere Aspekte der Einigungsstelle und erkennst Dich in einer der folgenden Situationen wieder? Unsere anwaltlichen Experten leiten Dich mit der notwendigen Orientierung durch Deine Problemsituation und zeigen Dir Handlungsoptionen sowie Lösungswege auf.

Zuständigkeit der Einigungsstelle

Dauereinigungsstelle oder bei Bedarf, freiwilliges oder erzwingbares Einigungsstellenverfahren und der richtige Regelungsgegenstand – die Einigungsstelle kann nur Konfliktlösungsinstrument sein, wenn ihre grundlegende Zuständigkeit gegeben ist.

Scheitern der Verhandlungen

Von richtiger Fristsetzung bis zu Verzögerungstaktiken. Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einigungsstelle? Denn: Erst wenn die ernsthaften Verhandlungen mit der anderen Betriebspartei endgültig gescheitert sind, kann die Anrufung der Einigungsstelle erfolgen.

Person des Vorsitzenden

Die zentrale Schlüsselfigur: Die Einigungsstelle kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn Einigkeit über die Person des Vorsitzenden besteht – Unsicherheiten oder gegenläufige Vorstellungen der Betriebsparteien sorgen regelmäßig für Konflikte.

Trifft eine Situation zu?

Wir helfen Dir mit dem Service weiter, der auf Deine Situation passt.

Wie kann mit innerbetrieblichen Konflikten umgegangen werden?

Was ist zu tun, wenn in einer wichtigen Mitbestimmungsfrage zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung erzielt werden kann? Erfahrungsgemäß sind die Belange der Beschäftigten und die unternehmerischen Interessen oftmals nicht deckungsgleich und stehen im Konflikt zueinander.

Eine solche Konfliktsituation kann mitunter zu sehr intensiven und schwierigen Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber führen. Nur zu oft erreichen Verhandlungen einen Punkt, an dem mindestens eine Betriebspartei subjektiv keine Einigungschance mehr erkennen kann und weitere Verhandlungen im bisherigen Rahmen für aussichtslos hält.

Können die unterschiedlichen Interessen gut ausbalanciert werden, profitieren beide Seiten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kommen die Betriebsparteien zu einer tragfähigen Übereinkunft, können Sie Ihre Verhandlungsergebnisse in einer Betriebsvereinbarung zusammenführen. Aus diesem Grund ist für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung der passende Umgang mit solchen Konfliktsituationen unerlässlich.

 

Was ist die Einigungsstelle?

Eine Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Schiedsverfahren für Regelungskonflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Rechtsgrundlage ist im Wesentlichen der § 87 BetrVG. Eine Einigungsstelle kann sowohl vom Betriebsrat als auch vom Arbeitgeber berufen werden. Sie besteht zum einen aus Teilnehmern, welche der Betriebsrat benennt und aus Teilnehmern, welche der Arbeitgeber benennt. Weiterhin gibt es einen unparteiischen Einigungsstellenvorsitzenden.

 

Was sind typische Konfliktgegenstände der Einigungsstelle?

Typische Regelungskonflikte sind die Themen der „harten“ Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Beispiele dafür sind die Regelung von IT-Systemen durch Betriebsvereinbarungen, Meinungsverschiedenheiten zur Gestaltung von Dienst- bzw. Schichtplänen oder auch die Klärung von Auskunftspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss.

Es gibt eine Vielzahl an Regelungsgegenständen, bei denen die Einigungsstelle erzwungen werden kann. In erster Linie sind dies die Mitbestimmungsbelange gemäß § 87 BetrVG. Es gibt im Gesetz jedoch noch viele weitere Regelungsgegenstände, bei denen eine Einigungsstelle erzwungen werden kann.

 

Auf welche Initiative hin wird die Einigungsstelle angerufen?

Im Regelfall kann jede Betriebspartei einzeln die Einigungsstelle anrufen. Denkbar ist auch der Fall, in dem beide Betriebsparteien gemeinsam die Einigungsstelle anrufen.

 

Wie ist der Ablauf der Einigungsstelle?

Bei der Einigungsstelle geht es um die Vermittlung zwischen den Betriebsparteien und um eine einvernehmliche Konfliktlösung. Dem entsprechend hält sich das Betriebsverfassungsgesetz auch in der Ausgestaltung der Einigungsstelle zurück. Es geht nicht um formalisierte Verfahrensabläufe – und auch nicht um richterliche Rechtsprechung. Deshalb entfällt viel Zeit auf die Anhörung und den Austausch beider Betriebsparteien. Oft gibt es Unterbrechungen für längere Zwischenbesprechungen. Der genaue Ablauf der Einigungsstelle ist höchst individuell. In der Regel finden Einigungsstellen in den Räumlichkeiten des Betriebes statt.

Was ist das Ergebnis der Einigungsstelle?

In der Regel enden Einigungsstellen mit einem Kompromiss für die Betriebsparteien, vermittelt durch die oder den Vorsitzenden der Einigungsstelle. Scheitern die Einigungsversuche zu einer Mitbestimmungsangelegenheit, stimmen jedoch die Einigungsstellenmitglieder ab. Falls es ein Unentschieden zwischen den Betriebsparteien gibt, stimmt in einem weiteren Abstimmungsgang der Vorsitzende mit und ist damit ausschlaggebend. Das Abstimmungsergebnis ist dann der sogenannte Spruch der Einigungsstelle. Ein Spruch der Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtlich verbindliches Ergebnis.

 

Wer muss für eine Einigungsstelle zahlen?

Der § 76a BetrVG regelt die Kostenfrage ganz allgemein. Die Kosten für eine Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber. Sowohl die Kosten für den Einigungsstellenvorsitzenden als auch die Freistellung der Betriebsratsmitglieder.

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Jul 07 2021
Einigungsstelle

Mitbestimmung durch die Einigungsstelle

Die Einigungsstelle wird angerufen, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber ihre Meinungsverschiedenheiten nicht beseitigen könne