Dein Arbeitgeber möchte Deine Seminarteilnahme verhindern?
Wir bieten Dir den Full-Service für den Fall, dass Dein Arbeitgeber Dein Recht auf Schulung missachtet. Dieser Service umfasst insbesondere…
✓ Umfassende Beratung in allen Fragen des Schulungsanspruchs
✓ Prüfung, ob die geplante Maßnahme vom Schulungsanspruch gedeckt ist
✓ Hilfe bei der Beschlussfassung des Gremiums
✓ Strategische Ansprache des Arbeitgebers
Jetzt Dein Recht auf Schulung als Betriebsratsmitglied durchsetzen!
Als Betriebsratsmitglied hast Du einen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch auf Weiterbildung, um Deine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgreich auszuüben. Stellt sich Dein Arbeitgeber quer, musst Du aktiv werden. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!
Jetzt Dein Recht auf Schulung durchsetzen!
Dein Arbeitgeber behindert Deine Arbeit als Betriebsratsmitglied und lässt Dich an der für Dich notwendigen Schulungsmaßnahme nicht teilnehmen? Das musst Du Dir nicht gefallen lassen, denn als Betriebsratsmitglied hast Du einen betriebsverfassungsrechtlich zugesicherten Schulungsanspruch. Unsere Partneranwälte helfen Dir bei der Durchsetzung Deiner Rechte – Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

SO FUNKTIONIERT ES:
Deinen derzeitigen Wissensstand sowie die aktuelle Situation im Betrieb schildern
Bist Du frisch ins Gremium gewählt oder schon lange dabei? Wie fit bist Du in puncto Betriebsverfassungs- sowie Arbeitsrecht? Wo steht Dein Betrieb aktuell und welche Herausforderungen kommen bald auf Dich zu?
Den richtigen Anwalt kostenlos finden
Wir durchsuchen unser Netzwerk nach dem optimalen Anwalt für Deine Situation und stellen den Kontakt her.
Schulungsanspruch durchsetzen
Wir unterstützen Dich während der gesamten Durchsetzung Deines Schulungsanspruchs und helfen bei der einfachen Abwicklung im Rahmen unseres Arbeitsweltportals. Du hast jederzeit den Stand der Bearbeitung im Blick und kannst direkt Kontakt mit Deinem Anwalt aufnehmen.

FAQ
Hast Du Fragen zum Thema Schulungsanspruch als Betriebsratsmitglied, die wir Dir jetzt schon beantworten können?
Welchen Schulungsanspruch bietet das Betriebsverfassungsgesetz?
Nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz verfügt jedes Betriebsratsmitglied während seiner regelmäßigen Amtszeit über einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von maximal drei Wochen, um an speziellen Schulungen für Betriebsräte teilzunehmen. Neu gewählte Betriebsräte dürfen sogar maximal vier Wochen lang an Fortbildungen teilnehmen, sofern sie nicht bereits Erfahrungen aus der Auszubildendenvertretung aufweisen.
Der Schulungsanspruch umfasst dabei:
- Schulungsteilnahme
- Kostenübernahme der Schulungsgebühr
- Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Erstattung der Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück
- Freistellung von der Arbeit sowie Lohnfortzahlung während der Veranstaltung
Wann ist eine Weiterbildungsmaßnahme „erforderlich“?
Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für den Betriebsrat erforderlich im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist, hängt von dem jeweiligen Wissensstand des Einzelnen ab. Daneben ist die Situation des Unternehmens ausschlaggebend. Ist beispielsweise eine Betriebsänderung mit Massenentlassungen geplant, wäre eine Schulung zum Thema betriebsbedingter Kündigung angebracht. Ziel einer Fortbildung ist immer der Aufbau von Fachwissen, das für die konkrete Arbeit des Betriebsrats notwendig ist.
Wer entscheidet über die Schulungsteilnahme?
Das Gremium entscheidet, welcher Schulungsbedarf aktuell vorhanden ist, und beschließt, welche Betriebsratsmitglieder an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen sollen. Maßgeblich ist das Ermessen des Betriebsrats. Die Entscheidung des Gremiums muss der Arbeitgeber hinnehmen, sofern der Betriebsrat nicht die Grenze seines Ermessens überschreitet.
Schnelle Hilfe gewünscht? Erreiche uns unter der Rufnummer 0211/96294060 – Wir helfen Dir gerne weiter!
Wir loten die Situation aus und entscheiden mit Dir gemeinsam, wie wir die beste Lösung für Dich und Deinen Betrieb finden.
Noch unsicher, ob Dein Schulungsanspruch tatsächlich besteht?
Du bist Dir nicht sicher, ob Du tatsächlich einen Anspruch auf die gewünschte Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme hast?
Wir analysieren die Ausgangssituation von Dir und Deinem Betrieb und beraten Dich in Bezug auf die nächsten Schritte.
