Dein Arbeitgeber möchte Deine Seminarteilnahme verhindern?
Wir bieten Dir den Full-Service für den Fall, dass Dein Arbeitgeber Dein Recht auf Schulung missachtet. Dieser Service umfasst insbesondere…
✓ Umfassende Beratung in allen Fragen des Schulungsanspruchs
✓ Prüfung, ob die geplante Maßnahme vom Schulungsanspruch gedeckt ist
✓ Hilfe bei der Beschlussfassung des Gremiums
✓ Strategische Ansprache des Arbeitgebers
Jetzt Dein Recht auf Schulung als Betriebsratsmitglied durchsetzen!
Als Betriebsratsmitglied hast Du einen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch auf Weiterbildung, um Deine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgreich auszuüben. Stellt sich Dein Arbeitgeber quer, musst Du aktiv werden. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!
Jetzt Dein Recht auf Schulung durchsetzen!
Dein Arbeitgeber behindert Deine Arbeit als Betriebsratsmitglied und lässt Dich an der für Dich notwendigen Schulungsmaßnahme nicht teilnehmen? Das musst Du Dir nicht gefallen lassen, denn als Betriebsratsmitglied hast Du einen betriebsverfassungsrechtlich zugesicherten Schulungsanspruch. Unsere Partneranwälte helfen Dir bei der Durchsetzung Deiner Rechte – Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.
SO FUNKTIONIERT ES:
FAQ
Hast Du Fragen zum Thema Schulungsanspruch als Betriebsratsmitglied, die wir Dir jetzt schon beantworten können?
Schnelle Hilfe gewünscht? Erreiche uns unter der Rufnummer 0211/96294060 – Wir helfen Dir gerne weiter!
Wir loten die Situation aus und entscheiden mit Dir gemeinsam, wie wir die beste Lösung für Dich und Deinen Betrieb finden.
Noch unsicher, ob Dein Schulungsanspruch tatsächlich besteht?
Du bist Dir nicht sicher, ob Du tatsächlich einen Anspruch auf die gewünschte Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme hast?
Wir analysieren die Ausgangssituation von Dir und Deinem Betrieb und beraten Dich in Bezug auf die nächsten Schritte.