RATGEBER BETRIEBSRATSWAHL

Die erfolgreiche Wahl eines neues Betriebsrats erfordert eine Menge an Organisation und Vorbereitung. Fristen müssen eingehalten werden und es muss geklärt werden, welches Wahlverfahren das richtige für Dein Unternehmen ist und wer an der Wahl teilnehmen kann. In Betrieben ohne bestehende Interessenvertretung können jederzeit Betriebsratswahlen stattfinden, um die Vorteile der Mitbestimmung zu nutzen. Alle anderen Betriebe wählen ihren Betriebsrat alle vier Jahre, das letzte Mal im Frühjahr 2022.

Betriebsratswahl – Die Wahl, die Deinen Arbeitsplatz verändert

Die Betriebsratswahl ist mehr als eine Formalität – sie ist eine Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Arbeitsumfeld und die Bedingungen im Betrieb zu nehmen. Als gewählte Interessenvertretung ist der Betriebsrat das Sprachrohr der Belegschaft und sorgt dafür, dass die Anliegen und Rechte der Beschäftigten gegenüber der Unternehmensleitung Gehör finden. Dabei geht es um mehr als nur Mitbestimmung: Es geht darum, die Unternehmenskultur zu verbessern, sich für faire und sichere Arbeitsbedingungen einzusetzen und die Zukunft des Unternehmens im Sinne der Belegschaft mitzugestalten.

Doch warum ist die Wahl eines Betriebsrats so wichtig? Welche Aufgaben hat der Betriebsrat im Alltag? Wie läuft die Wahl ab und welche Rechte und Pflichten bringt sie mit sich? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem umfassenden Ratgeber zur Betriebsratswahl.

Egal, ob Dein Betrieb gerade erst überlegt, einen Betriebsrat zu wählen, oder ob Du selbst kandidieren möchtest – hier findest Du wertvolle Informationen, praktische Tipps und rechtliche Grundlagen, um den gesamten Prozess besser zu verstehen. Erfahre, wie Du mit Deiner Stimme und Deinem Engagement einen entscheidenden Beitrag zur Mitbestimmung leisten und damit die Arbeitswelt für Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen nachhaltig verändern kannst.

In welcher Situation befindest Du Dich gerade?

Egal, ob in Deinem Betrieb zum ersten Mal ein Betriebsrat gegründet werden soll, ob die nächste Betriebsratswahl ansteht und Du als Wahlhelfer unterstützt werden möchtest oder ob Du selbst kandidieren willst – wir haben die passende Lösung für Dich! Wir begleiten Dich in jeder Phase mit hilfreichen Informationen und praktischen Tipps, damit Du gut vorbereitet bist und den gesamten Prozess sicher meistern kannst.

Du willst einen Betriebsrat gründen?

Die Gründung eines Betriebsrats ist ein wichtiger Schritt zu mehr Mitbestimmung im Betrieb. Wir begleiten Dich von Anfang an und stehen Dir mit unserer Erfahrung zur Seite. Von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung – wir bieten Dir die Unterstützung, Die Du für eine erfolgreiche Betriebsratsgründung brauchst. Lass uns gemeinsam den Grundstein für eine starke Interessenvertretung legen.

Eine Betriebsratswahl steht an?

Die nächste Betriebsratswahl rückt näher und Du möchtest sicherstellen, dass alles professionell und rechtssicher abläuft? Wir bieten Dir umfassende Schulungen und praktische Tipps, um Dich optimal auf den Wahlvorgang vorzubereiten. Ob als Wahlvorstand, Wahlhelfer oder Kandidat – wir vermitteln Dir das nötige Wissen und Handwerkszeug, um jede Phase der Wahl souverän zu meistern. Mit uns wird die Betriebsratswahl nicht nur gut geplant, sondern auch erfolgreich durchgeführt.

Du benötigst Unterstützung bei der Betriebsratswahl?

Ob Wahlvorstand oder Wahlhelfer – wir wissen, wie herausfordernd die Organisation und Durchführung einer Betriebsratswahl sein kann. Mit unserer Expertise stehen wir Dir zur Seite und bieten Dir die nötige Unterstützung, um den Wahlprozess effizient und rechtssicher zu gestalten. Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass alles nach Plan läuft und die Wahl korrekt durchgeführt wird.

Du willst selbst kandidieren?

Du überlegst Dir, selbst für den Betriebsrat zu kandidieren und weißt noch nicht genau, was auf Dich zukommt? Wir helfen Dir, Dich optimal auf Deine Kandidatur vorzubereiten. Erfahre, welche Schritte wichtig sind, welche Aufgaben auf Dich zukommen und wie Du Dich am besten positionierst, um die Interessen Deiner Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu vertreten. Du bist bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wir sind für Dich da.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Du hast Fragen zur Betriebsratswahl, brauchst Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats oder möchtest Dich über Schulungsangebote informieren? Egal in welcher Phase des Wahlprozesses Du Dich befindest – wir sind für Dich da! Fülle einfach das untenstehende Formular aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Dir in Verbindung, um Dich individuell und umfassend zu beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Deine Anliegen.

FAQ

Eine Betriebsratswahl durchzuführen ist oft gar nicht so einfach. Wer ist wahlberechtigt und wer wählbar? Ist das einfache oder das normale Wahlverfahren das richtige für mein Unternehmen? Vielleicht können wir Dir diese Fragen jetzt schon beantworten.

Wann finden Betriebsratswahlen statt?

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in einem festgelegten Zeitraum statt. Der nächste reguläre Wahlzeitraum liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026. In diesem Zeitraum können die Arbeitnehmer ihre Betriebsratsmitglieder neu wählen oder bestehende Betriebsräte bestätigen.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Betriebsratswahlen außerhalb dieses regelmäßigen Zeitraums erforderlich sind, zum Beispiel:

  • Neugründung eines Betriebsrats: In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit eine Betriebsratswahl initiiert werden.
  • Rücktritt oder Auflösung des Betriebsrats: Tritt ein Betriebsrat vorzeitig zurück oder wird er aufgelöst, muss innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl stattfinden.
  • Betriebsänderungen: Bei wesentlichen Betriebsänderungen wie Fusion, Spaltung oder Aufspaltung des Betriebs kann eine außerplanmäßige Neuwahl erforderlich werden.

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stellen sicher, dass die Interessen der Belegschaft kontinuierlich vertreten werden und neue Betriebsratsmitglieder gewählt werden können, die sich für die Belange der Belegschaft einsetzen.

Wieviele Mitglieder hat der Betriebsrat?

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammensetzung des Betriebsrats nach der Beschäftigtenzahl. Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto größer muss der Betriebsrat sein, um eine angemessene Vertretung der Belegschaft zu gewährleisten.

Hier eine Übersicht, wie sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in der Regel nach § 9 BetrVG zusammensetzt:

  • Bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1 Betriebsratsmitglied
  • 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Betriebsratsmitglieder
  • 51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Betriebsratsmitglieder
  • 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Betriebsratsmitglieder
  • 201 bis 400 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Betriebsratsmitglieder
  • 401 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 11 Betriebsratsmitglieder
  • 701 bis 1.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 13 Betriebsratsmitglieder
  • 1.001 bis 1.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 15 Betriebsratsmitglieder
  • 1.501 bis 2.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 17 Betriebsratsmitglieder
  • 2.001 bis 2.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 19 Betriebsratsmitglieder
  • 2.501 bis 3.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 21 Betriebsratsmitglieder
  • 3.001 bis 3.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 23 Betriebsratsmitglieder
  • 3.501 bis 4.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 25 Betriebsratsmitglieder
  • 4.001 bis 4.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 27 Betriebsratsmitglieder
  • 4.501 bis 5.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 29 Betriebsratsmitglieder
  • 5.001 bis 6.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 31 Betriebsratsmitglieder
  • 6.001 bis 7.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 33 Betriebsratsmitglieder
  • 7.001 bis 9.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 35 Betriebsratsmitglieder
  • Für Betriebe mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise: Für für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu.

Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsrats?

Ein Betriebsrat wird gemäß § 21 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet automatisch mit der nächsten Betriebsratswahl, die turnusmäßig nach vier Jahren stattfindet. In dieser Zeit nimmt der Betriebsrat die Aufgaben der Mitbestimmung und Interessenvertretung der Belegschaft wahr.

Ausnahmen von der vierjährigen Amtszeit gibt es in folgenden Fällen:

  • Rücktritt oder Auflösung des Betriebsrats: Tritt die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder zurück oder wird der Betriebsrat aufgelöst, muss innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl stattfinden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
  • Betriebsänderungen: Wesentliche Betriebsänderungen wie Fusion, Spaltung oder Stilllegung von Betriebsteilen können eine außerordentliche Neuwahl erforderlich machen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG).

Nach Ablauf der Amtszeit kann ein Betriebsrat erneut kandidieren und sich zur Wiederwahl stellen, wenn er das Vertrauen der Belegschaft genießt.

Was sind die Aufgaben des Wahlvorstands?

Der Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl. Er wird entweder vom bestehenden Betriebsrat bestellt oder, falls kein Betriebsrat besteht, in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Aufgaben des Wahlvorstands sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und umfassen alle Schritte, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten. Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands sind

1. Einleitung der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl formal ein. Das heißt, er muss so rechtzeitig tätig werden, dass die Wahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden kann. Dazu gehört die Festlegung des Wahltermins und die Organisation der gesamten Wahlhandlung.

2. Erstellung der Wählerliste
Der Wahlvorstand stellt eine Liste aller wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs auf. Diese Wählerliste ist im Betrieb öffentlich auszulegen, so dass jeder Arbeitnehmer überprüfen kann, ob er richtig eingetragen ist. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Wählerliste einzulegen, wenn sie Fehler feststellen.

3. Erstellung und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
Ein zentrales Dokument, das der Wahlvorstand zu erstellen hat, ist das Wahlausschreiben. Es informiert die Belegschaft über alle wichtigen Einzelheiten der Wahl, wie z.B. den Wahltermin, den Wahlort, die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder. Das Wahlausschreiben muss mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin im Betrieb bekannt gemacht werden.

4. Prüfung der Wahlvorschläge
Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge. Er prüft insbesondere, ob die Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht worden sind und ob die Zahl der Stützunterschriften der Arbeitnehmer ausreicht. Nur gültige Wahlvorschläge werden zur Wahl zugelassen.

5. Durchführung der Wahl
Am Wahltag ist der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl verantwortlich. Er richtet Wahllokale ein, stellt Wahlurnen und Stimmzettel zur Verfügung und sorgt für die ordnungsgemäße und geheime Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand überwacht den gesamten Wahlvorgang und sorgt dafür, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben.

6. Durchführung der Stimmenauszählung
Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Wahlvorstand die öffentliche Auszählung der abgegebenen Stimmen durch. Diese muss transparent und nach den festgelegten Regeln erfolgen. Der Wahlvorstand prüft, ob alle abgegebenen Stimmen gültig sind und stellt die Gewinner der Wahl, also die neu gewählten Betriebsratsmitglieder, fest.

7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach Auszählung der Stimmen hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis der Belegschaft bekannt zu geben. Dies geschieht durch Aushang im Betrieb, in dem die gewählten Mitglieder des neuen Betriebsrats sowie die Anzahl der abgegebenen und gültigen Stimmen aufgeführt sind.

8. Dokumentation und Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Der Wahlvorstand muss alle Wahlunterlagen, einschließlich der Stimmzettel und der Wahlniederschrift, für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Diese Unterlagen können im Falle einer Wahlanfechtung oder einer gerichtlichen Überprüfung benötigt werden.

9. Unterstützung des neuen Betriebsrats
Nach der Wahl unterstützt der Wahlvorstand den neu gewählten Betriebsrat bei der ersten konstituierenden Sitzung, in der der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt werden. Sobald der Betriebsrat diese Aufgaben übernommen hat, endet die Arbeit des Wahlvorstands.

10. Behandlung von Einsprüchen
Kommt es während des Wahlverfahrens zu Einsprüchen oder Unregelmäßigkeiten, ist es Aufgabe des Wahlvorstands, diese zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Dies ist wichtig, um eine rechtlich einwandfreie Wahl zu gewährleisten.

Dem Wahlvorstand kommt bei der Betriebsratswahl eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle zu. Er sorgt für einen reibungslosen, fairen und gesetzeskonformen Ablauf der Wahl. Von der Einleitung des Wahlverfahrens bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses trägt der Wahlvorstand die Verantwortung dafür, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchgeführt und die Interessen der Belegschaft angemessen vertreten werden.

Welche Briefwahlunterlagen müssen an ArbeitnehmerInnen verschickt werden, die ihre Stimme schriftlich abgeben?

Für die Briefwahl bei der Betriebsratswahl müssen gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 der Wahlordnung folgende Unterlagen an die wahlberechtigten Arbeitnehmer verschickt werden:
  •  Wahlausschreiben: Enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.
  • Vorschlagslisten: Eine Übersicht über die Wahlvorschläge und Kandidaten.
  • Stimmzettel und Wahlumschlag: Der Stimmzettel wird nach der Wahl in den Wahlumschlag gesteckt, um die Vertraulichkeit zu wahren.
  • Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe: Eine vorausgefüllte Erklärung, in der der Wähler die persönliche und geheime Wahl bestätigt.
  • Freiumschlag: Dieser Umschlag enthält die Adresse des Wahlvorstands und die des Wahlberechtigten als Absender, mit dem Hinweis „schriftliche Stimmabgabe“.

Zusätzlich ist ein „Merkblatt“ zur schriftlichen Stimmabgabe vorgesehen, das über den genauen Ablauf informiert.

Wählen die „leitenden Angestellten“ bei den Betriebsratswahlen mit?

Nein, „leitende Angestellte“ nehmen nicht an Betriebsratswahlen teil. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht, können also weder wählen noch gewählt werden. Stattdessen werden sie durch ein eigenes Gremium, den Sprecherausschuss, vertreten (vgl. Sprecherausschussgesetz). Darüber hinaus werden leitende Angestellte bei der Berechnung der Schwellenwerte nach § 9 BetrVG (Anzahl der Betriebsratsmitglieder) und § 38 BetrVG (Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder) nicht berücksichtigt.

Wer zählt zu den „leitenden Angestellten“?

Leitende Angestellte unterscheiden sich von den übrigen Arbeitnehmern des Betriebes dadurch, dass sie wesentliche unternehmerische Aufgaben mit eigenem, erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen. Ihre Tätigkeit schließt die gleichzeitige Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen aus. Gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG werden leitende Angestellte in folgende Gruppen eingeteilt

1. Einstellung und Entlassung: Leitender Angestellter ist, wer zur selbständigen Entscheidung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist. Selbständig bedeutet hier, dass keine Zustimmung von Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung erforderlich ist und dass diese Befugnis eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern betrifft.

2. Generalvollmacht oder wesentliche Prokura: Als leitende Angestellte gelten Personen mit Generalvollmacht oder wesentlicher Prokura. Eine bloße Handlungsvollmacht oder eine Prokura, von der in der Praxis kein Gebrauch gemacht wird, reicht nicht aus, um als leitender Angestellter zu gelten.

3. Betriebsrelevante Aufgaben: Eine Person gilt auch dann als leitender Angestellter, wenn sie regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind und ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkenntnissen erfordern. Erforderlich ist ein freier Entscheidungsspielraum oder ein maßgeblicher Einfluss auf Entscheidungsprozesse. Aufgaben, die lediglich der Umsetzung vorgegebener Ziele dienen, gehören nicht dazu. Als leitende Angestellte können dagegen auch Beschäftigte gelten, die die Unternehmensleitung unmittelbar unterstützen, z.B. Assistenten der Unternehmensleitung.

Diese Aufgaben müssen zudem im Arbeitsvertrag formal festgelegt sein und in der Praxis auch wahrgenommen werden.

Die Teilnahme leitender Angestellter an einer Betriebsratswahl führt nicht automatisch zur Ungültigkeit der Wahl. Die Wahl kann jedoch angefochten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihre Teilnahme das Wahlergebnis beeinflusst hat.

BLOG

Hier findest Du allgemeine Informationen zu der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl, aber auch zu dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die anstehenden Wahlen.

Feb. 02 2022
Betriebsratswahl

Über die Herausforderungen der Betriebsratswahl 2022

Es ist wieder soweit: In zahlreichen Betrieben in Deutschland steht in den kommenden Wochen die Betriebsratswahl 2022 an! Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, die heiße Phase beginnt also in Kürze. Eine heiße Phase, die sicherlich ganz anders sein wird, als die Jahre zuvor.

Nov. 11 2021
Betriebsratswahl

Update zur Betriebsratswahl 2022: Das ist neu!

Bald ist es wieder soweit: In der Zeit vom 01. März 2022 bis zum 31. Mai 2022 werden wieder deutschlandweit Betriebsräte gewählt. Im Jahr 2022 wird die Betriebsratswahl für die Wahlakteure und die Arbeitgeber dabei aber noch herausfordernder als sonst!

März 03 2021
Betriebsratswahl

Betriebsratswahl – richtig vorbereitet

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dieser Zeitraum bezieht sich auf den eigentlichen Wahltag. Bis zum Wahltag sind viele Aufgaben zu erledigen und Fristen einzureichen. Diese Planungsarbeit muss vorher abgeschlossen sein.

Du hast noch offene Fragen? 

Wir helfen Dir gerne weiter und freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme.