20.04.2023 – Start: 10:00 Uhr

Update: Arbeitsrecht 2022/2023

Kompaktes Handlungswissen für Betriebsräte – auf den Punkt gebracht.

Das erwartetet Dich

CampusArbeitswelt lädt zum exklusiven digitalen Netzwerktreffen ein! Hier stehst Du als Betriebsratsmitglied im Fokus. Dich erwarten ein offener Erfahrungsaustausch und aktuelle Problemschwerpunkte der Betriebsratspraxis im Kurzformat. Wir freuen uns, Dir am runden Tisch auf Augenhöhe zu begegnen und bei Veränderungsprozessen in Deinem Unternehmen zur Seite zu stehen.

Das Netzwerktreffen findet am 20.04.2023 um 10:00 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde

Das Netzwerktreffen findet via Microsoft Teams statt. Einige Tage vor dem Netzwerktreffen erhältst Du einen Teilnahmelink von uns.

Das digitale Netzwerktreffen ist für Dich kostenfrei.

Diese Inhalte erwarten Dich:

Immer up to date: Die aktuelle Lage im Arbeitsrecht zu überblicken, daraus Schlüsse für Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten zu ziehen und im Rahmen der eigenen Rechte und Pflichten zu ergreifen, ist die umfangreiche Aufgabe des Betriebsrats. Um Dir als Betriebsratsmitglied einen Einblick in aktuelle Neuerungen und Änderungen im Arbeitsrecht sowie in die damit verbundenen Fragestellungen und Auswirkungen auf die betriebliche Umsetzung zu verschaffen, erwarten Dich insbesondere folgende Fragestellungen und Themenkomplexe: 

  • Rechtsstand der Jahre 2022 und 2023 im Kurzüberblick. 
  • Aktuelles zu Arbeitsvertragsrecht, flexiblen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiterfassung.  
  • Berührungspunkte rechtlicher Entwicklungen in der täglichen Betriebsratspraxis.  

Hinweis: Das Netzwerktreffen stellt eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz dar, die Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Sofern Du während des Netzwerktreffens regulär arbeiten musst, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber bezüglich einer Freistellung zum Ausbau Deiner Kenntnisse sprechen.

Dein Referent: Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Geleitet wird das Netzwerktreffen von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.. Seit 20 Jahren ist er nach dem Motto „Arbeitsrecht mit Augenmaß“ für die Arbeitswelt tätig. Als Change Manager hat er eine Vielzahl von Unternehmen bei Veränderungsprozessen wegweisend, zukunftsorientiert und mit Weitsicht im Rahmen von Strategieberatungen begleitet. Durch seine besondere und jahrelange Expertise fungiert er außerdem als Berater für Arbeitspolitiker im Unternehmen und darüber hinaus.

Deshalb solltest Du Dich für das CampusArbeitswelt Netzwerktreffen anmelden

✓  Einfache Teilnahmemöglichkeit – kostenlos und digital

✓  Fachlicher Input durch erfahrene Experten der Arbeitswelt

✓ Gemeinsamer Erfahrungsaustausch zu aktuellen Betriebsratsthemen

FAQ

Hast du Fragen zu den CampusArbeitswelt Netzwerktreffen, die wir Dir jetzt schon beantworten können?

Fokusthema: Update Arbeitsrecht 2022/23

Digitalisierung, Globalisierung, demografischer Wandel, aktuelle Anlässe wie die Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine – kaum ein Rechtsgebiet ist von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen so geprägt wie das Arbeitsrecht. An die Transformation und den Wandel der Arbeitswelt sind auch Gesetzgebung und Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit gebunden. Ihre Gesetze und Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.  

Einzelentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und undurchsichtiges Tarifvertragsrecht sorgen zusätzlich für die Komplexität des Arbeitsrechts und führen zu Unsicherheiten und Risiken auf Seiten der Betriebsparteien. Trotz dessen gilt: Unwissenheit schützt vor eventuellen Rechtsfolgen nicht. Die Nichtbeachtung von Neuregelungen kann mitunter zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.  

Um eine wesentliche Änderung beispielhaft zu nennen: Die Umsetzung der „Arbeitsbedingungen-Richtline“ der Europäischen Union hat den deutschen Gesetzgeber zur Änderung des Nachweisgesetzes verpflichtet. Dies resultiert in bedeutenden Konsequenzen für die Informations- und Dokumentationspflichten in Arbeitsverträgen, denen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Gestaltung von Vertragsbedingungen seit dem 1. August 2022 nachkommen müssen.  

Das Arbeitsrecht regelt dabei nicht nur die direkte Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), sondern auch die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeberseite und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Kollektivarbeitsrecht). Nicht nur im individuellen Arbeitsverhältnis müssen daher Anpassungen vorgenommen werden, auch kollektivrechtliche Folgen sind zu beachten. So kann dem Betriebsrat ein Überwachungsrecht bezüglich der Vereinbarkeit der Vertragsklauseln mit dem Nachweisgesetz und den Vorschriften des AGB-Rechts bei den vom Arbeitgeber gestellten Formulararbeitsverträgen entstehen. 

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