Konfliktlösungsweg: Einigungsstelle

23.03.2023 – Start: 10:00 Uhr

Konfliktlösungsweg: Einigungsstelle

Kompaktes Handlungswissen für Betriebsräte – auf den Punkt gebracht.

Das erwartet Dich

CampusArbeitswelt lädt zum exklusiven digitalen Netzwerktreffen ein! Hier stehst Du als Betriebsratsmitglied im Fokus. Dich erwarten ein offener Erfahrungsaustausch und aktuelle Problemschwerpunkte der Betriebsratspraxis im Kurzformat. Wir freuen uns, Dir am runden Tisch auf Augenhöhe zu begegnen und bei Veränderungsprozessen in Deinem Unternehmen zur Seite zu stehen. 

Das Netzwerktreffen findet am 23.03.2023 um 10:00 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde.

Das Netzwerktreffen findet via Microsoft Teams statt. Einige Tage vor dem Netzwerktreffen erhältst Du einen Teilnahmelink von uns.

Das digitale Netzwerktreffen ist für Dich kostenfrei.

Diese Inhalte erwarten Dich:

Ob „erzwingbares“ oder „freiwilliges“ Einigungsstellenverfahren, vom passenden Einigungsstellenvorsitzenden, über die Anzahl der Beisitzenden bis zum Regelungsgegenstand – obwohl sie ein Werkzeug zur Konfliktlösung bietet, stellt die Errichtung und der Ablauf der Einigungsstelle die Betriebsparteien vor eine Reihe an Herausforderungen. Um Dich als Betriebsratsmitglied umfassend bei Fragestellungen rund um die Einigungsstelle zu unterstützen, erwarten Dich insbesondere folgende Fragestellungen und Themenkomplexe: 

  • Situationsbetrachtung und Praxisfälle – Wann können wir die Einigungsstelle anrufen? 
  • Herausforderungen von Errichtung und Durchführung des Einigungsstellenverfahrens.  
  • Alternative Möglichkeiten der Konfliktlösung. 

Hinweis: Das Netzwerktreffen stellt eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz dar, die Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Sofern Du während des Netzwerktreffens regulär arbeiten musst, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber bezüglich einer Freistellung zum Ausbau Deiner Kenntnisse sprechen.

Dein Referent: Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Geleitet wird das Netzwerktreffen von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.. Seit 20 Jahren ist er nach dem Motto „Arbeitsrecht mit Augenmaß“ für die Arbeitswelt tätig. Als Change Manager hat er eine Vielzahl von Unternehmen bei Veränderungsprozessen wegweisend, zukunftsorientiert und mit Weitsicht im Rahmen von Strategieberatungen begleitet. Durch seine besondere und jahrelange Expertise fungiert er außerdem als Berater für Arbeitspolitiker im Unternehmen und darüber hinaus.

Deshalb solltest Du Dich für das CampusArbeitswelt Netzwerktreffen anmelden

Einfache Teilnahmemöglichkeit – kostenlos und digital.

Fachlicher Input durch erfahrene Experten der Arbeitswelt.

Gemeinsamer Erfahrungsaustausch zu aktuellen Betriebsratsthemen.

FAQ

Hast Du Fragen zu den CampusArbeitswelt Netzwerktreffen, die wir Dir jetzt schon beantworten können?

Einfach den Anmeldebogen ausfüllen und gerne auch andere Betriebsratsmitglieder informieren! Das Netzwerktreffen findet via Microsoft Teams statt. Einige Tage vor dem Netzwerktreffen erhältst Du einen Teilnahmelink von uns.

Das digitale Netzwerktreffen ist für Dich kostenfrei.

Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang, daneben einen Kopfhörer oder Lautsprecher.

Das Netzwerktreffen stellt eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz dar, die Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Sofern Du während des Netzwerktreffens regulär arbeiten musst, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber bezüglich einer Freistellung zum Ausbau Deiner Kenntnisse sprechen.

Eine Übersicht über alle angebotenen Netzwerktreffen findest Du hier.

Fokusthema: Einigungsstelle als Konfliktlösungsweg

Unter dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber gemeinsam die Herausforderungen der betrieblichen Praxis bewältigen. Eine vage Kompromissbereitschaft bei strittigen Fragen ist dabei jedoch nicht ausreichend, um die Belange und Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie dem Betrieb als Gesamtes vollständig zu vertreten. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt dem Betriebsrat daher eine breit gefächerte Palette an konkreten Beteiligungsrechten und -pflichten zur Verfügung – von Unterrichtungspflichten bis zu „echter“ Mitbestimmung.  

Stocken Verhandlungen zu einem Konfliktthema und scheitern schließlich endgültig trotz ernsthaften Willens zur Einigung, muss auf die Beilegung der Meinungsverschiedenheit hingewirkt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht dazu zwei Konfliktlösungsinstrumente vor – das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und die innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Welcher Lösungsweg zu ergreifen ist, hängt von folgender Differenzierung ab: Soll eine Regelung zur Umsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats mittels Betriebsvereinbarung getroffen werden, ist die Zuständigkeit der Einigungsstelle gegeben. Sollen dagegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, die sich beispielsweise aus einer Betriebsvereinbarung ergeben und vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden, durchgesetzt werden, ist der Gang zum Arbeitsgericht vorgesehen. So weit, so kompliziert? 

Kurz gesagt: Die Einigungsstelle verhandelt, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten erzielen können und eine Entscheidung im „betrieblichen Schiedsgericht“ notwendig ist. Sie tritt auf Antrag einer Betriebspartei zusammen, wenn eine konkrete Vorschrift im Betriebsverfassungsrecht dies vorsieht (z.B. bei Fragen der sozialen Mitbestimmung aus § 87 BetrVG) oder auch im Einverständnis beider Betriebsparteien, selbst wenn keine Frage der zwingenden Mitbestimmung berührt ist. Ziel der Einigungsstelle ist dabei stets, den Konflikt entweder durch direkte Einigung der Betriebsparteien oder einen ersetzen Spruch beizulegen.  

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