Wir bieten Ihrem Unternehmen umfassende Unterstützung gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Unsere Leistungen umfassen:
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen: Wir bestätigen den Eingang jeder Meldung innerhalb von sieben Tagen.
Sachliche Prüfung von Verstößen: Wir prüfen, ob gemeldete Verstöße den Bestimmungen des HinSchG entsprechen.
Persönlicher Kontakt: Wir stehen in engem Kontakt mit den Hinweisgebern, um eine effektive Kommunikation zu gewährleisten.
Prüfung und Empfehlungen: Wir überprüfen eingegangene Meldungen gründlich und geben Ihrem Unternehmen fundierte Empfehlungen für weitere Schritte.
Transparente Rückmeldung: Wir geben den Hinweisgebern innerhalb der gesetzlichen Fristen klare Rückmeldungen über geplante und bereits durchgeführte Folgemaßnahmen sowie die zugrunde liegenden Gründe.
Angemessene Folgemaßnahmen: Bei Bedarf kontaktieren wir betroffene Personen oder Abteilungen in Ihrem Unternehmen oder übergeben das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre interne Meldestelle gemäß dem HinSchG einzurichten und die Integrität Ihres Unternehmens zu schützen.