Die Corona-Pandemie hält unsere Gesellschaft weiter in Schach. Im Vergleich zur Vorwoche sinkt die Sieben-Tages-Inzidenz, laut Robert-Koch-Institut jedoch nicht schnell genug. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit einer massiven fünften Welle. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Omikron-Welle, vor der wir stehen, die wir aus meiner Sicht nicht verhindern können, eine massive Herausforderung wird für unsere Krankenhäuser, für unsere Intensivstationen, aber auch für die Gesellschaft in der Gänze.“, lautet seine Prognose. Man sei an einem Schlüsselpunkt der Pandemie, die Impfquote ist jedoch mit aktuell 69.9% (Stand: 17.12.2021) weiterhin zu niedrig.
„Wir machen ein Impfangebot, setzen auf Freiwilligkeit und Vernunft.“, waren die Worte des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) vor knapp einem Jahr. Die Zeit zeigte, dass man mit Freiwilligkeit allein allerdings keine angemessene Impfquote erreichen konnte. In Anbetracht der ernsten Lage besteht Handlungsbedarf. Der Ruf nach einer allgemeinen Impfpflicht wird lauter – zumindest teilweise.
Ein erster Schritt in eine solche Richtung ist in der vergangenen Woche gesetzt worden. Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen. In diesem wurde geregelt, dass unter anderem Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen ab Mitte März geimpft oder genesen sein müssen, sonst drohen Tätigkeitsverbote und Kündigung. Trotz der derzeit angespannten Pandemie-Situation bergen die neuen Regelungen einigen Diskussionsstoff – vor allem in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit und die Umsetzung für die Arbeitswelt.