Der Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl. Er wird entweder vom bestehenden Betriebsrat bestellt oder, falls kein Betriebsrat besteht, in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Aufgaben des Wahlvorstands sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und umfassen alle Schritte, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten. Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands sind
1. Einleitung der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl formal ein. Das heißt, er muss so rechtzeitig tätig werden, dass die Wahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden kann. Dazu gehört die Festlegung des Wahltermins und die Organisation der gesamten Wahlhandlung.
2. Erstellung der Wählerliste
Der Wahlvorstand stellt eine Liste aller wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs auf. Diese Wählerliste ist im Betrieb öffentlich auszulegen, so dass jeder Arbeitnehmer überprüfen kann, ob er richtig eingetragen ist. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Wählerliste einzulegen, wenn sie Fehler feststellen.
3. Erstellung und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
Ein zentrales Dokument, das der Wahlvorstand zu erstellen hat, ist das Wahlausschreiben. Es informiert die Belegschaft über alle wichtigen Einzelheiten der Wahl, wie z.B. den Wahltermin, den Wahlort, die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder. Das Wahlausschreiben muss mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin im Betrieb bekannt gemacht werden.
4. Prüfung der Wahlvorschläge
Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge. Er prüft insbesondere, ob die Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht worden sind und ob die Zahl der Stützunterschriften der Arbeitnehmer ausreicht. Nur gültige Wahlvorschläge werden zur Wahl zugelassen.
5. Durchführung der Wahl
Am Wahltag ist der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl verantwortlich. Er richtet Wahllokale ein, stellt Wahlurnen und Stimmzettel zur Verfügung und sorgt für die ordnungsgemäße und geheime Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand überwacht den gesamten Wahlvorgang und sorgt dafür, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben.
6. Durchführung der Stimmenauszählung
Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Wahlvorstand die öffentliche Auszählung der abgegebenen Stimmen durch. Diese muss transparent und nach den festgelegten Regeln erfolgen. Der Wahlvorstand prüft, ob alle abgegebenen Stimmen gültig sind und stellt die Gewinner der Wahl, also die neu gewählten Betriebsratsmitglieder, fest.
7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach Auszählung der Stimmen hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis der Belegschaft bekannt zu geben. Dies geschieht durch Aushang im Betrieb, in dem die gewählten Mitglieder des neuen Betriebsrats sowie die Anzahl der abgegebenen und gültigen Stimmen aufgeführt sind.
8. Dokumentation und Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Der Wahlvorstand muss alle Wahlunterlagen, einschließlich der Stimmzettel und der Wahlniederschrift, für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Diese Unterlagen können im Falle einer Wahlanfechtung oder einer gerichtlichen Überprüfung benötigt werden.
9. Unterstützung des neuen Betriebsrats
Nach der Wahl unterstützt der Wahlvorstand den neu gewählten Betriebsrat bei der ersten konstituierenden Sitzung, in der der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt werden. Sobald der Betriebsrat diese Aufgaben übernommen hat, endet die Arbeit des Wahlvorstands.
10. Behandlung von Einsprüchen
Kommt es während des Wahlverfahrens zu Einsprüchen oder Unregelmäßigkeiten, ist es Aufgabe des Wahlvorstands, diese zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Dies ist wichtig, um eine rechtlich einwandfreie Wahl zu gewährleisten.
Dem Wahlvorstand kommt bei der Betriebsratswahl eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle zu. Er sorgt für einen reibungslosen, fairen und gesetzeskonformen Ablauf der Wahl. Von der Einleitung des Wahlverfahrens bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses trägt der Wahlvorstand die Verantwortung dafür, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchgeführt und die Interessen der Belegschaft angemessen vertreten werden.