Normales Wahlverfahren

Bei Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern wird in der Regel das normale Wahlverfahren angewendet.

Spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des Betriebsrates muss der Wahlvorstand bestellt werden. Bei dem normalen Wahlverfahren kann sowohl eine Personenwahl, als auch eine Listenwahl durchgeführt werden.

im Vergleich zum einfachen Wahlverfahren bietet das normale Wahlverfahren mehr Flexibilität bei der Wahlart und ist für größere Betriebe geeignet.

Der Ablauf einer Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren

 

Bestellung eines Wahlvorstands

In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat mindestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Aufgaben der Wahl.

Einleitung des normalen Wahlverfahrens

Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet normalerweise das normale Wahlverfahren statt.

Ausnahme: Bei 101 bis 200 Arbeitnehmern kann in Rücksprache mit dem Arbeitgeber auch das vereinfachte Wahlverfahren gemäß §14a BetrVG eingeleitet werden.

Wahlausschreiben und Wählerliste


Nun folgt die Erstellung und Veröffentlichung von Wählerliste und Wahlausschreiben. Das Wahlausschreiben muss die in § 3 WO vorgeschriebenen Mindestinhalte enthalten, wie den Wahltag mit Ort und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung und entsprechende Hinweise zur schriftlichen Stimmabgabe.

Zeit für einen Einspruch und Einreichung von Wahlvorschlägen


Nun beginnt die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die Wählerliste und zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Werden mehrere Wahlvorschlagslisten eingereicht, findet eine Listenwahl statt. Wurde nur eine Liste eingereicht, wird eine Persönlichkeitswahl durchgeführt.

Bekanntmachung der BR-Kandidaten


Mindestens eine Woche vor der Betriebsratswahl müssen die Kandidaten bekannt gegeben werden. In größeren Unternehmen ist jedoch aus organisatorischen Gründen (wie beispielsweise die Briefwahl) eine frühere Veröffentlichung ratsam.

Vorbereitung und Durchführung des Wahltags

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der am Wahltag die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen durchführt und sich neben allen notwendigen Formalitäten um die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats kümmert.

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