Vereinfachtes Wahlverfahren

Beim einfachen Wahlverfahren sind die Fristen kürzer als beim normalen Wahlverfahren, wodurch die Wahl des neuen Betriebsrats zügiger erfolgen kann. Zudem wird das einfache Wahlverfahren stets als Personenwahl durchgeführt. 

Im Vergleich zum normalen Wahlverfahren eignet sich das vereinfachte Verfahren besonders für kleinere Betriebe oder Situationen, in denen eine schnelle Durchführung der Wahl erforderlich ist. 

Es wird beim einfachen Wahlverfahren immer als eine Personenwahl durchgeführt.

Im Vergleich zum normalen Wahlverfahren ist das vereinfachte Wahlverfahren besonders nützlich für kleinere Betriebe oder wenn die Wahl schnell durchgeführt werden muss.

Der Ablauf einer Betriebsratswahl im einfachen Wahlverfahren

 

Bestellung eines Wahlvorstands

In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat mindestens vier Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Aufgaben der Wahl.

Einleitung des Wahlverfahrens

Bei 5 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer wird das vereinfachte Wahlverfahren eingeleitet.

Wahlausschreiben und Wählerliste


Nun folgt die Erstellung und Veröffentlichung von Wählerliste und Wahlausschreiben. Das Wahlausschreiben muss die in § 3 WO vorgeschriebenen Mindestinhalte enthalten, wie den Wahltag mit Ort und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung und entsprechende Hinweise zur schriftlichen Stimmabgabe.

Zeit für einen Einspruch und Einreichung von Wahlvorschlägen


Nun beginnt die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die Wählerliste und zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bei dem einfachen Wahlverfahren wird eine Persönlichkeitswahl durchgeführt.

Bekanntmachung der BR-Kandidaten


Mindestens eine Woche vor der Betriebsratswahl müssen die Kandidaten bekannt gegeben werden. In größeren Unternehmen ist jedoch aus organisatorischen Gründen (wie beispielsweise die Briefwahl) eine frühere Veröffentlichung ratsam.

Vorbereitung und Durchführung des Wahltags

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der am Wahltag die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen durchführt und sich neben allen notwendigen Formalitäten um die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats kümmert.

Häufig gestellte Fragen zur regulären Betriebsratswahl

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