Betriebsänderung

Ist eine Betriebsänderung geplant?

Wir unterstützen Dich ganzheitlich und bieten Dir den Full-Service bei der Betriebsänderung an. Dieser umfasst insbesondere…

   Beratung in allen Belangen
   Projektmanagement
   Erarbeitung von Alternativkonzepten
   Strategieentwicklung
   Schulungen & Workshops
   Interessenausgleich & Sozialplan
   Einigungsstelle

Wir sorgen für die Win-win-Situation aller Beteiligten!

Die Transformation der Arbeitswelt schreitet voran und sorgt dafür, dass sich Betriebe anpassen müssen, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein. Größere Maßnahmen wie die Änderung von Betriebsstrukturen, die Einführung neuer Arbeitsmethoden und auch der Personalabbau sind keine Seltenheit und machen Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte notwendig. Wir beraten beide Seiten – ganzheitlich und nachhaltig. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!

Jetzt ganzheitliche Unterstützung sichern: Beratung bei der Betriebsänderung

Sind die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung überhaupt die richtigen für die aktuelle Situation Deines Betriebes? Machen sie betriebswirtschaftlich Sinn und wie können sie juristisch umgesetzt werden? Wir helfen Dir ebenso schnell wie effektiv weiter, finden die Win-win-Situation für alle Beteiligten und unterstützen Dich nachhaltig sowie ganzheitlich bei der organisatorischen Durchführung der Betriebsänderung. Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

SO FUNKTIONIERT ES:  

Aktuelle Situation im Betrieb schildern

Wo steht Dein Betrieb aktuell und was soll erreicht werden? Welche Schwierigkeiten erwarten Dich dabei und welche Hürden müssen überwunden werden?  

Den richtigen Berater kostenlos finden 

Wir durchsuchen unser Netzwerk nach dem optimalen Berater für Deine Ansprüche und stellen den Kontakt her.

Betriebsänderung praktisch durchführen 

Wir unterstützen Dich während des gesamten Prozesses der Betriebsänderung sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch juristischer Sicht und erzielen dabei eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

FAQ

Hast Du Fragen zum Thema Betriebsänderung, die wir Dir jetzt schon beantworten können?

 

Ei­ne Be­triebsände­rung ist eine durch den Ar­beit­ge­ber her­bei­geführ­te grund­le­gen­de Neu­aus­rich­tung oder Ein­schränkung be­trieb­li­cher Abläufe bis hin zur Stil­lle­gung des Be­triebs oder we­sent­li­cher Be­triebs­tei­le.

Ei­ne Be­triebsände­rung hat in der Re­gel er­heb­li­che im­ma­te­ri­el­le oder wirt­schaft­li­che Nach­tei­le für die durch sie berührten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Folge, an­ge­fan­gen von dem Be­deu­tungs­ver­lust bis­lang wich­ti­ger Qua­li­fi­ka­tio­nen durch die Einführung neu­er Ar­beits­me­tho­den bis hin zur Ent­las­sung und da­mit zum Ent­zug der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz­grund­la­ge.

Sofern der Ar­beit­ge­ber ei­ne Be­triebsände­rung plant, ist er be­reits im Pla­nungs­sta­di­um da­zu ver­pflich­tet, den Be­triebs­rats um­fas­send zu un­ter­rich­ten und die ge­plan­ten Ände­run­gen mit ihm zu be­ra­ten.

Ei­ne Be­triebsände­rung liegt nach § 111 Satz 3 Be­triebsverfassungsgesetz im­mer in fol­gen­den Fällen vor:

  • Ein­schränkung und/oder Stil­le­gung des gan­zen Be­triebs oder von we­sent­li­chen Be­triebs­tei­len
  • Ver­le­gung des gan­zen Be­triebs oder von we­sent­li­chen Be­triebs­tei­len
  • Zu­sam­men­schluss mit an­de­ren Be­trie­ben und/oder Spal­tung von Be­trie­ben
  • Grund­le­gen­de Ände­run­gen der Be­triebs­or­ga­ni­sa­ti­on, des Be­triebs­zwecks oder der Be­triebs­an­la­gen
  • Einführung grund­le­gend neu­er Ar­beits­me­tho­den und Fer­ti­gungs­ver­fah­ren

Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts liegt in die­sen Fällen oh­ne weitere Einlassungen ei­ne Be­triebsände­rung vor. Dass bedeutet, dass wenn ein sol­cher ge­setz­lich ge­nann­ter Fall ei­ner Be­triebsände­rung vor­liegt, nicht fest­ge­stellt wer­den muss, ob er auch we­sent­li­che Nach­tei­le für die Be­leg­schaft ha­ben kann. Es sind allerdings auch weiterhin andere Fälle denkbar, bei denen trotzdem eine Betriebsänderung vorliegt.

Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, hat der Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung von Beratern oder auch Sachverständigen.

Wenn im Betrieb mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine Beauftragung nach § 111 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz vorzunehmen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, wobei stets eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.

Du kannst uns unter der Rufnummer 0211/96294060 erreichen – Wir helfen Dir gerne weiter!

Gemeinsam erzielen wir die Win-win-Situation für Deinen Betrieb und meistern die bestehenden Herausforderungen nachhaltig!

Noch unsicher, ob eine Betriebsänderung die gewünschten Effekte erzielen wird?

Bist Du Dir nicht ganz sicher, ob die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung die Richtigen sind für die aktuellen Herausforderungen?  

Wir analysieren Deine Ausgangssituation betriebswirtschaftlich sowie juristisch und arbeiten mögliche Optionen für Dich heraus.