Ist eine Betriebsänderung geplant?
Wir unterstützen Dich ganzheitlich und bieten Dir den Full-Service bei der Betriebsänderung an. Dieser umfasst insbesondere…
✓ Beratung in allen Belangen
✓ Projektmanagement
✓ Erarbeitung von Alternativkonzepten
✓ Strategieentwicklung
✓ Schulungen & Workshops
✓ Interessenausgleich & Sozialplan
✓ Einigungsstelle
Wir sorgen für die Win-win-Situation aller Beteiligten!
Die Transformation der Arbeitswelt schreitet voran und sorgt dafür, dass sich Betriebe anpassen müssen, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein. Größere Maßnahmen wie die Änderung von Betriebsstrukturen, die Einführung neuer Arbeitsmethoden und auch der Personalabbau sind keine Seltenheit und machen Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte notwendig. Wir beraten beide Seiten – ganzheitlich und nachhaltig. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!
Jetzt ganzheitliche Unterstützung sichern: Beratung bei der Betriebsänderung
Sind die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung überhaupt die richtigen für die aktuelle Situation Deines Betriebes? Machen sie betriebswirtschaftlich Sinn und wie können sie juristisch umgesetzt werden? Wir helfen Dir ebenso schnell wie effektiv weiter, finden die Win-win-Situation für alle Beteiligten und unterstützen Dich nachhaltig sowie ganzheitlich bei der organisatorischen Durchführung der Betriebsänderung. Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

SO FUNKTIONIERT ES:
Aktuelle Situation im Betrieb schildern
Wo steht Dein Betrieb aktuell und was soll erreicht werden? Welche Schwierigkeiten erwarten Dich dabei und welche Hürden müssen überwunden werden?
Den richtigen Berater kostenlos finden
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Betriebsänderung praktisch durchführen
Wir unterstützen Dich während des gesamten Prozesses der Betriebsänderung sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch juristischer Sicht und erzielen dabei eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

FAQ
Hast Du Fragen zum Thema Betriebsänderung, die wir Dir jetzt schon beantworten können?
Was ist eine Betriebsänderung?
Eine Betriebsänderung ist eine durch den Arbeitgeber herbeigeführte grundlegende Neuausrichtung oder Einschränkung betrieblicher Abläufe bis hin zur Stilllegung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile.
Eine Betriebsänderung hat in der Regel erhebliche immaterielle oder wirtschaftliche Nachteile für die durch sie berührten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Folge, angefangen von dem Bedeutungsverlust bislang wichtiger Qualifikationen durch die Einführung neuer Arbeitsmethoden bis hin zur Entlassung und damit zum Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage.
Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, ist er bereits im Planungsstadium dazu verpflichtet, den Betriebsrats umfassend zu unterrichten und die geplanten Änderungen mit ihm zu beraten.
Welche Maßnahmen sind als Betriebsänderung anzusehen?
Eine Betriebsänderung liegt nach § 111 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz immer in folgenden Fällen vor:
- Einschränkung und/oder Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben und/oder Spaltung von Betrieben
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in diesen Fällen ohne weitere Einlassungen eine Betriebsänderung vor. Dass bedeutet, dass wenn ein solcher gesetzlich genannter Fall einer Betriebsänderung vorliegt, nicht festgestellt werden muss, ob er auch wesentliche Nachteile für die Belegschaft haben kann. Es sind allerdings auch weiterhin andere Fälle denkbar, bei denen trotzdem eine Betriebsänderung vorliegt.
Betriebsänderung und der Betriebsrat
Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, hat der Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung von Beratern oder auch Sachverständigen.
Wenn im Betrieb mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine Beauftragung nach § 111 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz vorzunehmen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, wobei stets eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.
Du kannst uns unter der Rufnummer 0211/96294060 erreichen – Wir helfen Dir gerne weiter!
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Noch unsicher, ob eine Betriebsänderung die gewünschten Effekte erzielen wird?
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Wir analysieren Deine Ausgangssituation betriebswirtschaftlich sowie juristisch und arbeiten mögliche Optionen für Dich heraus.
