Arbeits- und Gesundheitsschutz

In Deutschland herrscht für alle Arbeitgeber eine allgemeine Fürsorgepflicht für Arbeitgeber für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Dies betrifft nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern auch das psychische und seelische Wohlbefinden. Hiervon betroffen sind alle Arten von Arbeitsverträgen und alle Mitarbeiter.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz, Implementierung von Risikominimierungsmaßnahmen.
  • Unfallverhütung und Brandschutz: Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Bränden, Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Notfallsituationen.
  • Erste Hilfe und Notfallmanagement: Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien, Schulung von Ersthelfern und Organisation von Notfallplänen.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge

  • Gesundheitsförderung und Arbeitshygiene: Programme zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeiter, Sicherstellung hygienischer Arbeitsbedingungen.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Integration von Gesundheit in die Unternehmenskultur, Entwicklung langfristiger Gesundheitsstrategien.
  • Arbeitsmedizin und psychische Gesundheit: Regelmäßige medizinische Untersuchungen, Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und Unterstützung bei psychischen Belastungen.

Schulung und Arbeitsplatzgestaltung

  • Schulung und Unterweisung: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen, Sensibilisierung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie: Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen zur Vermeidung von physischen Belastungen, Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer.
  • Sicherheitsbeauftragte: Benennung und Schulung von Sicherheitsbeauftragten zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.