Zum Arbeitsschutz in der Praxis gehören unter anderem die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, eine Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und die regelmäßige Unterweisung Deines Teams – mindestens einmal jährlich und schriftlich bestätigt. Dazu kommen arbeitsmedizinische Vorsorge, die Dokumentation von Gefahrstoffen, persönliche Schutzausrüstung sowie ein praxisinterner Hygieneplan. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.