13. Februar 2022

Über die Herausforderungen der Betriebsratswahl 2022

Betriebsratswahl

Es ist wieder soweit: In zahlreichen Betrieben in Deutschland steht in den kommenden Wochen die Betriebsratswahl 2022 an! Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, die heiße Phase beginnt also in Kürze. Eine heiße Phase, die sicherlich ganz anders sein wird, als die Jahre zuvor. Im vergangenen Jahr sind das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die neue Wahlordnung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich brachten. Schon allein dadurch ergeben sich für Arbeitgeber und Betriebsrat neue Handlungsmöglichkeiten und Fallstricke. Vor allem aber die aktuelle pandemische Situation und die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sorgen dafür, dass sich alle Beteiligten fragen, ob die Betriebsratswahl in diesem Jahr anders ablaufen wird – eventuell sogar digital?

Um da schon vorweg die Antwort zu geben: Die Betriebsratswahl 2022 wird nicht digital stattfinden. Der Gesetzgeber hat keine Möglichkeit der digitalen Betriebsratswahl geschaffen. Auch nicht im Rahmen einer Sonderregelung als Corona-Schutzmaßnahme. Trotzdem brachten die im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachten Änderungen der Betriebsverfassung und auch der Wahlordnung einige Neuheiten, die auch für die Betriebsratswahl 2022 eine Rolle spielen wird.

Über die generellen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes wurde bereits hier ausführlich berichtet. In diesem Beitrag werden kurz vor der Betriebsratswahl 2022 die derzeitigen Herausforderungen thematisiert und ein Überblick der Änderungen in Bezug auf die Wahl geliefert.

Virtuelle Sitzungen des Wahlvorstands

Die digitale Einigungsstelle war schon einmal Thema hier auf meinem Blog – diese ist derzeit wieder (befristet) zulässig. Aber auch der Wahlvorstand ist auf regelmäßige Sitzungen angewiesen – können diese etwa auch virtuell abgehalten werden? Die geänderte Wahlordnung eröffnet nunmehr auch dem Wahlvorstand die Möglichkeit nicht-öffentliche Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Zu beachten ist jedoch, dass öffentliche Sitzungen, also insbesondere die Prüfung der Vorschlagslisten, die Stimmauszählung sowie ein Losverfahren nur in Präsenz stattfinden können.

Unterschriften im Original

Um überhaupt als Mitglied in den Betriebsrat gewählt zu werden, muss man zunächst mit seinem Namen auf eine Vorschlagsliste gesetzt werden. Und dann geht es auf Stimmenfang, denn abhängig von der Größe des Betriebs bedarf es einer gewissen Anzahl an Stützunterschriften – das sind die Unterschriften von Kollegen und Kolleginnen, die den Kandidaten oder die Kandidatin unterstützen möchten.

Zwar wurde die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften für kleinere Unternehmen gesenkt, jedoch stellt die derzeitige Pandemie-Situation derzeit alle Betriebe vor dieselben Herausforderungen. Durch die Pflicht zum Home Office ist derzeit kaum ein Mitarbeitender in den Räumlichkeiten des Unternehmens. Die Einholung der erforderlichen Originalunterschriften für die Arbeitnehmerlisten fällt damit nochmal bedeutend schwerer als sonst. Wahrscheinlich eine der größten Herausforderungen für die Betriebsratswahl 2022!

Home Office Pflicht und die Möglichkeit der Briefwahl

Zwar gab es einige gesetzliche Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und auch der neuen Wahlordnung, jedoch hat der Gesetzgeber trotzdem keine generelle Möglichkeit der Briefwahl in puncto Betriebsratswahl geschaffen.

Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass eine Briefwahl nur in den unter § 24 WO aufgeführten Ausnahmefällen zulässig ist. Nach dem § 24 Abs. 1 WO können solche Arbeitnehmer die Briefwahl beantragen, die am Wahltag ihre Stimme nicht persönlich abgeben können, weil sie verhindert sind.

Nach § 24 Abs. 2 WO hat der Wahlvorstand von Amts wegen Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zu übersenden, wenn diese im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses oder vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Zeitpunkt der Wahl aus anderen Gründen voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden. Hierzu dürften auch diejenigen Arbeitnehmer zählen, die zum Zeitpunkt der Wahlen von der gesetzlichen Home-Office-Pflicht betroffen sind, sofern diese zum Zeitpunkt der Wahl noch gilt.

Vor diesem Hintergrund wird in diesem Wahljahr sicherlich deutlich häufiger per Briefwahl gewählt werden, als in den Jahren zuvor. Daneben muss die Wahl in Präsenz weiterhin ermöglicht werden.

Fazit: Die Betriebsratswahl 2022 ist nur ein „bisschen digital“

Trotz Transformation der Arbeitswelt und andauernder Pandemie sah der Gesetzgeber keine Notwendigkeit, um (befristete) Regelungen zu schaffen, die die Betriebsratswahl 2022 erheblich digitaler und auch einfacher gestalten könnte. Es bleibt also dabei, dass die Betriebsratswahl 2022 alle Beteiligten vor rechtliche aber vor allem auch praktische Herausforderungen stellen wird, die voraussichtlich in der Zukunft auch die Arbeitsgerichte im Rahmen von Wahlanfechtungen beschäftigen wird.