24. September 2021

Triell ums Kanzleramt – Die Bedeutung der Wahl für die Arbeitswelt 4.0

Aktuelles Arbeit 4.0

Noch zwei Tage bis zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages. Die Stimmung wird von Tag zu Tag umkämpfter und die Spannung steht unmittelbar vor ihrem Höhepunkt. Nachdem der Wahlkampf zunächst nur ganz leise vor sich hinplätscherte, hat er spätestens seit den Verwüstungen durch das Hochwasser in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Und jedes Triell ums Kanzleamt verschärft die aktuelle Stimmung nur noch mehr. 

Endlich, möchte man sagen. Nach 16 Jahren unter der Führung von Angela Merkel zeigt sich Deutschland zwar vordergründig wirtschaftlich stabil, aber gleichzeitig in vielen Feldern reformbedürftig. Es herrscht eine Aufbruchsstimmung, die selbst vor der Union keinen Halt macht – und spiegelt sich so auch bei den drei Spitzenkandidaten Armin Laschet, Olaf Scholz und Annalena Baerbock wieder. Auch die Auswirkungen des novellierten Wahlrechts sind noch immer schwer abschätzbar – im neuen Bundestag könnten Wahlprognosen zufolge erheblich mehr Abgeordnete als bisher sitzen. 

Die kommende Bundestagswahl, das Triell ums Kanzleramt, wird entscheidend – auch für die Arbeitswelt 4.0. Denn die Arbeitswelt, wie wir sie kennen, steht vor einem Wandel, den es seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert nicht mehr gab. Die Arbeitswelt wird sich in den nächsten ein bis zwei Jahrzehnten drastisch verändern – und durch die kommende Bundestagswahl werden die Segel für diesen Aufbruch gesetzt. 

Das Triell ums Kanzleramt könnte die Segel neu setzen

Dass die Arbeitswelt vor einem Wandel steht, ist sicher – aber wohin geht die Reise? Welche Vorstellungen haben die drei größten Parteien für die Arbeitswelt 4.0? Welchen Einfluss hat das Triell ums Kanzleramt auf die Akteure der Arbeitswelt auswirken? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, habe ich einen Blick in die jeweiligen Parteiprogramme geworfen und auch bei jedem einzelnen Triell ganz genau hingeschaut und hingehört. Eins ist sicher: Die Wahl wird wegweisend für die Zukunft unseres Landes und auch die der Arbeitswelt 4.0. 

Mindestlohn

Während die Union das Thema Mindestlohn gänzlich außen vor lässt, sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen dabei fast gänzlich auf einer Linie. 12€ ist dabei der Mindestlohn, der angestrebt wird – dabei sind beide Parteien offen für künftige Erhöhungen und sehen dabei verschiedene Möglichkeiten, wie man eine solche erreicht. Daneben fordert die SPD eine Erhöhung des branchenspezifischen Mindestlohns. Die Grünen/Bündnis 90 hingegen möchten Ausnahmen gänzlich abschaffen und ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen erwirken. 

Betriebliche Mitbestimmung & Tarifverträge

Betriebliche Mitbestimmung & Tarifverträge sind für die Union keine  Hauptthemen des Wahlprogramms. Zwar möchte sie erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen und Online-Betriebsratswahlen ermöglichen, hierzu aber ansonsten keine wirklichen Programmpunkte auf Ihre Fahne geschrieben. 

Die SPD hingegen möchte nicht nur erleichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen insbesondere in Pflege und Altenpflege erreichen, sondern auch öffentliche Aufträge nur an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben, Unternehmens-Schwellenwerte absenken, mehr Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Fragen (insbesondere der Personalbemessung) bewirken, den Kündigungsschutz von Betriebsräten noch weiter stärken, sowie betrieblich Mitbestimmung auch bei ausländischen Rechtsformen erreichen. 

Bündnis 90/Die Grünen stehen da mit der SPD auf einer Linie; sie fordern ebenfalls erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen, präferiert ebenfalls tarifgebundene Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, Tarifvereinbarungsschutz bei Umstrukturierung, die tarifliche Organisation von Solo-Selbstständige und arbeitnehmerähnliche Personen, eine paritätische Mitbestimmung ab 1.000 Beschäftigten, den stärkeren Schutz von Betriebsräten und Betriebsratsgründern, sowie den Ausbau der Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen und personellen Fragen. 

Das Wahlprogramm von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen lassen auf eine arbeitnehmerfreundlichere Arbeitswelt 4.0 hoffen, die mehr Mitbestimmung in vielen Facetten erlaubt und damit insgesamt attraktiver als heute erscheint. Ins Detail gehen hierbei aber alle drei Parteien und auch die Spitzenkandidaten nicht; wieviel letztlich umgesetzt wird beziehungsweise Inhalt von möglichen Koalitionsvereinbarungen wird, ist fraglich. Das Triell ums Kanzleramt lässt nun aber schon die Spannung steigen.

Arbeit & Soziales

Betrachtet man die sonstigen arbeitsrechtlichen und sozialen Themen, zeigen sich parteiübergreifend deutliche Veränderungen und Ziele für die Arbeitswelt 4.0, die teilweise recht ähnlich sind, dann aber doch divergieren. 

So fordert die Union eine Ausweitung der Flexibilisierungsspielräume von Arbeitszeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine Aushandlung der Möglichkeit von mobilen Arbeiten durch Tarifvertrags- und Betriebsparteien, sie sind gegen die Ausweitung von Kettenbefristungen (aber grds. Beibehaltung sachgrundloser Befristungen), für wirksame Kontrollen gegen missbräuchliche Nutzung von Werk- und Dienstverträgen, die Beibehaltung der Sanktionsmechanismen im SGB II, die Neugestaltung der Anrechnung von Einkommen im SGB II, den Schutz vertrauter Wohnsituation, die Evaluierung des Entgelttransparenz-Gesetzes, (sofern notwendig nur eine Überarbeitung) und die Erleichterung von Personalpartnerschaften. Im Triell wurde zudem deutlich, dass Armin Laschet den offenen Umgang mit der Auskunftspflicht über die Corona-Schutzimpfung in jeglichen Betrieben vorsieht. 

Die SPD hingegen setzt sich ebenfalls für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten (aber keine Erhöhung täglicher Höchstgrenzen) ein, daneben für ein Recht auf mobiles Arbeiten (für zumindest 24 Tage pro Jahr), die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, eine gehaltsmäßige Gleichstellung von Leiharbeitern und Festangestellten, die Vereinfachung der Feststellung des Arbeitnehmerstatus, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung mit Umbau der Betrieblichen Altersversorgung und Qualifizierung, die Weiterentwicklung des Arbeitszeit-Langzeitkontos, die Einführung eines Bürgergeldes, die Verlängerung von ALG I bei langer Einzahlung, ein erleichterter Zugang zu sozialen Hilfen des Staates, einkommensabhängige KV-Beiträge für Selbstständige, keine steuerliche Abzugsfähigkeit für Jahresgehälter über dem 15-fachen der Durchschnittseinkommen der Beschäftigten, sowie für die Verpflichtung von Unternehmen zur Prüfung von Gender-Pay-Gap und zu entsprechenden Gegenmaßnahmen. 

Bündnis 90/Die Grünen sind teilweise noch forscher und insistieren nicht nur die Flexibilisierung von Arbeitszeiten, sondern dabei auch die strikte Wahrung der 40-Std.-Woche, daneben ein Recht auf mobiles Arbeiten, ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit, die Abschaffung von sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen, ein höheres Gehalt für Leiharbeiter als für Stammbeschäftigte, ordnungspolitische Maßnahmen gegen missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen und Subunternehmerketten, eine Beweislastumkehr bei Werkverträgen, die Schärfung der Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung, eine Garantiesicherung statt Hartz IV, dem Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung, ein erleichterter Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, umfangreiche Maßnahmen zur Schließung des Gender-Pay-Gap, sowie die Stärkung der Rechte von EU-Arbeitnehmern. Insgesamt zeigte sich in den verschiedenen Triell-Situationen, dass die Spitzenkandidatin Annalena Baerbock insgesamt eher in den “grünen” Sektor investieren möchte, wie beispielsweise erneuerbare Energien. 

Die Pläne für die arbeitsrechtliche Zukunft zeigen parteiübergreifend einen Wandel hin zum – sofern möglich – mobilen Arbeiten und dem Home-Office. Ob dies auch ohne die weltweite Pandemie so eingefordert wäre, sei dahingestellt, jedoch ist es nicht zu leugnen, dass die Pandemie zumindest als Katalysator dafür gilt. Gleichzeitig stellt uns die Pandemie aber auch weiterhin vor Herausforderungen, wie den Datenschutz bei der Auskunftspflicht über den Impfstatus der Beschäftigten – aktuell bei bestimmten Berufsgruppen, in der Zukunft aber vielleicht auch durch die gesamte Arbeitswelt. Soziale Aspekte wie die gehaltsmäßige Gleichstellung von Leiharbeitern und Festangestellten würden in Zukunft zwar die soziale Gerechtigkeit fördern, jedoch auch Unternehmen zum Weggang aus Deutschland motivieren – genau so auch wie eine mögliche einseitige Förderung von Unternehmen hauptsächlich aus dem “grünen” Sektor. 

Triell ums Kanzleramt – Bedeutung der Bundestagswahl für die Arbeitswelt 4.0

Insgesamt lässt sich sagen, dass der massive Wandel für die Arbeitswelt 4.0 nicht mehr aufzuhalten ist, wie beispielsweise das vermehrte Arbeiten im Home Office. Für viele Aspekte ist aber die Wahlentscheidung entscheidend und ausschlaggebend für den Wandel, der sich in den kommenden Jahren vollziehen wird. Mit Spannung ist daher die kommende Wahl am 26. September 2021 zu erwarten – einen Ausblick, wie es danach weitergeht, wird es hier danach sicherlich noch geben. So spannend wie dieses Triell ums Kanzleramt war es lange nicht mehr.