5. Mai 2021

Arbeitspapiere bei Kündigung

Kündigung

Kündigung erhalten – Arbeitspapiere nicht vergessen!

Die Arbeitspapiere als Nachwirkung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich bei Beendigung durch Kündigung unbedingt aushändigen lassen.

Warum sind Arbeitspapiere so wichtig?

Das Arbeitsverhältnis ist kaum per Kündigung beendet, schon müssen Sie sich weiteren Problemen widmen. Arbeitspapiere sind insbesondere relevant bei sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen, wie der Arbeitslosenmeldung und der Beantragung des Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus brauchen Sie die Arbeitspapiere natürlich, um diese neuen ArbeitgeberInnen auszuhändigen.

Das ist gemeint

Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen ArbeitnehmerInnen die Arbeitspapiere übergeben. Arbeitspapiere sind alle mit dem Arbeitsverhältnis in irgendeinem Zusammenhang stehende Unterlagen. Dazu zählen in der Regel:

  • das Arbeitszeugnis,
  • die Lohnsteuerkarte,
  • die Arbeitsbescheinigung,
  • die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung,
  • Belege über Meldung zur Sozialversicherung und der Sozialversicherungsausweis bzw. -nachweis,
  • Arbeitserlaubnisse und -berechtigungen,
  • soweit vorhanden: Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen und Betriebliche Altersvorsorge.

Wichtig: Zudem muss Ihnen bei erhaltener Kündigung eine Urlaubsbescheinigung ausgestellt werden, in der der im laufenden Kalenderjahr gewährte oder abgegoltene Urlaub bescheinigt wird. Dies ist insbesondere wichtig, damit neue ArbeitgeberInnen wissen, welche Ihrer Urlaubsansprüche noch erfüllt werden müssen.

Herausgabeanspruch bei Kündigung?

ArbeitgeberInnen trifft die Pflicht Ihre Arbeitspapiere ordnungsgemäß zu verwahren und diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und herauszugeben. Der Anspruch auf Herausgabe wird nicht bereits mit Ausspruch einer Kündigung fällig, sondern erst mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – das heißt am letzten Arbeitstag.

Wichtig: Sie haben zwar einen Anspruch auf Herausgabe, aber nicht auf Zusendung der Unterlagen! Sie müssen die Arbeitspapiere daher grundsätzlich bei Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn abholen.

Häufig enden Arbeitsverhältnisse nach einer Kündigung in Auseinandersetzungen, aufgrund derer ArbeitgeberInnen die Herausgabe der Unterlagen verweigern. CampusArbeitswelt kann Ihnen helfen Ihre Arbeitspapiere nach der Kündigung zurückzuerhalten!