Typische Vertragsinhalte – Aufhebungsvertrag
Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen sind Sie grundsätzlich frei. Folgende Vertragsinhalte sollten aber angesprochen werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Schriftform, aber Inhaltsfreiheit
Ein Aufhebungsvertrag muss zwingend in schriftlicher Form verfasst werden, um vor übereilten oder situationsgebundenen Entscheidungen zu schützen. Die inhaltliche Gestaltung dagegen unterliegt der freien Gestaltung. Ein Aufhebungsvertrag könnte tatsächlich aus nur folgendem Satz bestehen: „Die Vertragsparteien X und Y beenden mit diesem Aufhebungsvertrag einvernehmlich das zwischen ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis.“ Auch wenn dies die zeitsparsamste Lösung wäre, sollten Sie die Regelung folgender Einzelheiten unbedingt in Ihrem Aufhebungsvertrag einbeziehen.
Checkliste
1. Beendigungszeitpunkt (im Zweifel sofort)
2. Freistellung zur Arbeitssuche, Urlaubsansprüche, Freizeitausgleich
3. Restarbeiten, Übergabe
4. Regelungen zu Gehaltzahlungen (Provisionen, Überstunden, etc.)
5. Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge
6. Abfindung
7. Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere
8. Rückgabepflicht von Firmeneigentum und Herausgabe von Unterlagen
9. Verschwiegenheitspflicht
10. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
11. Belehrung über die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
12. Klageverzicht
13. Erledigungsklausel
Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll leidglich einen Überblick zu möglichen Vertragsinhalten geben. Sind Sie sich unsicher, welche Modalitäten in Ihrem Einzelfall in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden müssen, unterstützt CampusArbeitswelt Sie jederzeit gerne und hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.